Die Reittherapie ist eine therapeutisch-pädagogische Massnahme und wird daher nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.
Einige Krankenkassen beteiligen sich im Rahmen der Zusatzversicherung an den Kosten, insbesondere bei anerkannter Alternativtherapie. Voraussetzung dafür ist eine EMR-Anerkennung. Bei Anfragen zur Kostenbeteiligung können Sie der Krankenkasse meine EMR-Registrationsnummer (ZSR-Nummer) angeben: T119364 / Methodennummer 90. 

Grundsätzlich sollte vor Beginn der Therapie immer eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse eingeholt werden. Je nach Kasse und Zusatzversicherung können die Kosten teilweise oder vollständig übernommen werden. Zusätzlich besteht häufig die Möglichkeit, mit einer ärztlichen Verordnung (vom Hausarzt oder Kinder- und Jugendpsychiater) eine Kostenbeteiligung zu erhalten.

Es gibt verschiedene Stiftungen und Unterstützungsfonds, die sich für Kinder, Jugendliche oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen engagieren. Diese können auf Antrag einen Teil oder sogar die gesamten Kosten übernehmen.
Die häufigste Form der Finanzierung ist die private Bezahlung. Manchmal helfen auch private Spender:innen, Sponsoren oder Patenschaften dabei, Therapieeinheiten zu ermöglichen. 
Gerne berate ich Sie bei individuellen Lösungen.